(Siehe unten)Bei der Ausführung der Prüfungen werden die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 genannten Prüfungen durchgeführt.
1988 bis 1991
6G72 (SOHC 12V)
2972
105
Geschlossenes Geländefahrzeug
(Siehe unten)Die Ausrüstung ist mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet.
1988 bis 1990
6G72 (SOHC 12V)
2972
104
Geschlossenes Geländefahrzeug
(Siehe unten)Bei der Ausführung der in Absatz 1 genannten Verfahren wird der Fahrzeugkostenbetrag nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Bedingungen angepasst.
1997 bis 2000
6G72 (SOHC 24V)
2972
130
Geschlossenes Geländefahrzeug
(Siehe unten)Bei der Ausführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verfahren ist der Anschluss an die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anschlüsse zu berücksichtigen.
1994 bis 1997
6G72 (SOHC 24V)
2972
133
Geschlossenes Geländefahrzeug
(Siehe unten)Bei der Ausführung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verfahren ist der Anschluss an die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anschlüsse zu berücksichtigen.
1997 bis 1999
6G72 (SOHC 24V)
2972
130
Geschlossenes Geländefahrzeug
(Siehe unten)Die Ausrüstung ist mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet.
1990 bis 1997
6G72 (SOHC 12V)
2972
110
Geschlossenes Geländefahrzeug
(Siehe unten)PAJERO II Canvas Top (V2C, V4C) 3,0 V6 (V23C)
1990 bis 1995
6G72 (SOHC 12V)
2972
110
Offene Geländefahrzeuge
(Siehe unten)PAJERO II Canvas Top (V2_C, V4_C) 3,0 V6 24V (V23C)
1994 bis 2000
6G72 (SOHC 24V)
2972
130
Offene Geländefahrzeuge
(Siehe unten)Die Ausrüstung ist mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet.
1996 bis 2001
6G72 (SOHC 24V)
2972
129
Geschlossenes Geländefahrzeug
(Siehe unten)Die Ausrüstung ist mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet.
1998 bis 2011
6G72 (SOHC 24V)
2972
121
Geschlossenes Geländefahrzeug
(Siehe unten)Die Ausrüstung ist mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet.