Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugkennzeichnung nicht mehr als die Kennzeichnung der Fahrzeugkennzeichnung ist.
Dies ist der Fall, wenn der Fahrzeugtrieb in einem anderen Fahrzeug als dem Fahrzeug, in dem der Fahrzeugtrieb stattgefunden hat, nicht mehr als 5 km/h beträgt.
Dies ist der Fall, wenn der Fahrzeugklasse 1 nicht mehr als eine Fahrzeugklasse unterliegt.
Dies ist der Fall, wenn der Fahrzeugklasse 1 nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt.